1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung der Räumlichkeiten „Behrens Lab“ durch die Creative Region Linz & Upper Austria GmbH (im Folgenden „Vermieterin“) an Unternehmen und Organisationen (im Folgenden „Mieter*innen“). Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Mieter*innen finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Übergabe, Rückgabe, Endreinigung (Check-in/Check-out)
- Ganztags sind 8h, halbtags sind 4h. + 1 Stunde Auf-/Abbauzeiten kommen zur gebuchten Zeit dazu.
- Rückgabezustand: Möbel zurückgestellt, Geschirr im Geschirrspüler, Müll getrennt im Mülleimer
- zusätzliche Reinigungskosten werden bei starker Verschmutzung weiter verrechnet
- keine Haftung für Garderobe/Wertgegenstände der Gäste
- Keine Untervermietung/Weitergabe an Dritte
- bei Rückgabe sind sämtliche Fenster und Türen abzuschließen
Die Mieterin haftet für alle Schäden, die die Mieterin aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.
3. Nutzungszweck
Die Räumlichkeiten dürfen für Workshops, Meetings, Events, Abendveranstaltungen, Coworking sowie zur Tagesnutzung verwendet werden. Jede darüberhinausgehende oder abweichende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.
4. Nutzungszeiten und Personenanzahl
Die Nutzung des Behrens Lab ist täglich im Zeitraum von 08:00 bis 22:00 Uhr möglich. Eine Halbtagesbuchung umfasst 4 Stunden innerhalb des Zeitraums von 08:00 bis 14:00 Uhr oder innerhalb des Zeitraums von 14:00 bis 20:00 Uhr. Eine Ganztagesbuchung ist 8 Stunden innerhalb der gesamten Nutzungszeit möglich. Die maximale Personenanzahl beträgt 80 Personen und darf nicht überschritten werden.
5. Entgelte
Für Unternehmen der Kreativwirtschaft beträgt die Raummiete für einen Ganztag 600 Euro und für einen Halbtag 300 Euro, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Unternehmen aus anderen Wirtschaftszweigen beträgt die Raummiete für einen Ganztag 900 Euro und für einen Halbtag 450 Euro, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Creative Region Members erhalten einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent auf die jeweils geltenden Preise.
6. Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt per Rechnung vorab. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich die Vermieterin das Recht vor, die Buchung zu stornieren.
7. Nutzung durch Members der Creative Region
Members der Creative Region können 1x jährlich das Behrens Lab für einen halben Tag kostenlos nutzen. Die Nutzung ist während des gesamten Membership – Jahres gültig (siehe Rechnung) und verfällt bei Nicht-Nutzung innerhalb dieses Zeitraumes. Die kostenlose Nutzung ist nicht auf andere Personen oder Firmen übertragbar.
8. Stornierung & Terminverschiebung
Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens sieben Kalendertage vor dem gebuchten Termin möglich. Bei einer Stornierung ab sieben Tagen vor dem Veranstaltungstermin werden 50 Prozent des vereinbarten Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen werden 100 Prozent des Mietpreises verrechnet.
Eine Terminverschiebung ist grundsätzlich möglich, kann jedoch nicht garantiert werden und erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Räumlichkeiten. Im Falle einer genehmigten Terminverschiebung fallen keine Stornogebühren an.
9. Ausstattung und Technik
Die im Behrens Lab vorhandene Ausstattung und Technik kann von den Mieter*innen genutzt werden, sofern dies bestimmungsgemäß und sorgfältig erfolgt. Bauliche Veränderungen, das Entfernen von festem Inventar sowie eine unsachgemäße Nutzung der technischen Einrichtungen sind nicht gestattet. Die Mieterin darf eigene oder fremde Einrichtungsgegenstände/Kulissen/Dekorationen/Geräte ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Creative Region Linz & Upper Austria Gmbh im gestellten Behrens Lab einbringen. Die Haftung liegt bei der Mieterin.
10. Verpflegung
Eigenes Catering ist grundsätzlich erlaubt. Die Nutzung der vorhandenen Küche und Bar ist gestattet. Details zur Verpflegung sowie etwaige organisatorische Rahmenbedingungen werden im Zuge der Buchung abgestimmt.
11. Haftung und Schäden
Die Mieter*innen haften für sämtliche Schäden und Verluste, die durch sie selbst, ihre Mitarbeiterinnen, Gäste oder beauftragte Dritte während der Nutzungsdauer verursacht werden. Schäden sind der Vermieterin unverzüglich zu melden. Eine Kaution wird nicht erhoben. Der Mieterin wird der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen und Sachschäden in dem gemieteten „Behrens Lab“ an der Adresse Peter-Behrens-Platz 9, 3. OG, Stiege B, 4020 Linz umfasst, empfohlen. Die Vermieterin haftet nicht für Personenschäden, sowie Sachschäden von mitgebrachtem Equipment, Waren oder persönlichen Gegenständen, sowie diesbezügliche Verluste. Die Mieterin hält die Vermieterin hinsichtlich allfälliger Schadenersatzansprüche schad- und klaglos, die der Vermieterin selbst entstehen, oder die von Dritten an die Vermieterin gestellt wurden, und die in ursächlichem Zusammenhang mit der Benützung des Mietgegenstandes durch die Mieterin stehen.
12. Verbotene Nutzungen
Unzulässig sind Veranstaltungen mit extremistischen, diskriminierenden oder verfassungsfeindlichen Inhalten, stark lärmintensive Events sowie das Rauchen in sämtlichen Innenräumen. Die Vermieterin ist berechtigt, Veranstaltungen bei Verstößen gegen diese Bestimmungen abzubrechen.
13. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen im Behrens Lab sind grundsätzlich erlaubt. Die Mieter*innen sind selbst für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.
14. Höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, wie etwa behördlicher Anordnungen, Stromausfällen, Feuer, Wasser oder vergleichbaren Umständen, nicht durchgeführt werden, haften weder die Vermieterin noch die Mieter*innen für daraus entstehende Schäden. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall rückerstattet oder nach Wahl der Vermieterin gutgeschrieben.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Linz, sofern gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.