Teil des Projektes Open Calls & Beratung
Innovativ sein zahlt sich aus! Besonders dann, wenn Leistungen von Betrieben der Kreativwirtschaft in Anspruch genommen werden – für die Entwicklung, für die Umsetzung oder für die Vermarktung Deiner innovativen Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren. Der aws Kreativwirtschaftsscheck ermöglicht die Förderung durch Zuschuss. Gefördert wird die Inanspruchnahme von Kreativwirtschaftsleistungen im Rahmen eines Innovationsprojektes.
// Förderbare Projekte/Kosten:
Gefördert wird mit dem aws Kreativwirtschaftsscheck (KWS) die Inanspruchnahme von kreativwirtschaftlichen Leistungen im Rahmen eines Innovationsvorhabens bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einem Zuschuss von bis zu max. EUR 5.000,00. Die kreativwirtschaftlichen Leistungen können dabei aus den Kernbereichen Design, Architektur, Multimedia/Spiele, Mode, Musikwirtschaft/Musikverwertung, Audiovision und Film/Filmverwertung, Medien- und Verlagswesen, Grafik, Werbewirtschaft oder Kunstmarkt kommen.
Für den Kreativwirtschaftsscheck 2017 steht ein Förderungsbudget von EUR 1,5 Mio. zur Verfügung.
// Einreichzeitraum:
Um das unumgängliche „Windhundrennen“ bei einem knappen Förderungsbudget bei gleichzeitig hoher Nachfrage zu entschärfen, wurde in Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Wirtschaftsministerium, eine neue Art der Reihung der Anträge entwickelt, die nun das vierte Mal zur Anwendung gelangt: Innerhalb eines definierten Einreichzeitraums (Samstag, 1. Juli 2017, 8.00 Uhr – Donnerstag, 7. September 2017, 17.00 Uhr) können über den aws Fördermanager Anträge eingereicht werden.
Es ist max. ein Antrag pro Einreicherin bzw. Einreicher erlaubt – sollte eine Antragstellerin bzw. ein Antragsteller mehrere Anträge in derselben Ausschreibungsrunde einreichen, so wird keiner der Anträge im Ziehungsverfahren berücksichtigt, d.h. bereits im Vorfeld ausgeschlossen.
Alle weiteren Infos zum Kreativwirtschaftsscheck und zum Auswahlverfahren findest Du hier.