In diesem Workshop mit Birgit Hajek bekommst du tiefgehende Einblicke in die praktische Anwendung von KI-Tools im Content- und Social Media Marketing. Von Konzeptentwicklung und Strategie bis hin zu konkreten Redaktionsplänen, knackigen Headlines und ielgruppenorientierten Texten sowie SEO-Einsatzmöglichkeiten.
Künstliche Intelligenz (KI) oder Artificial Intelligence (AI) ist längst in der Kreativwirtschaft angekommen. Was es für die Branche bedeutet, wenn die dem Menschen ureigenste Eigenschaft – die Kreativität – auch von Maschinen übernommen wird?Wir gehen der Sache auf den Grund.
Wir beobachten für dich nationale und internationale Expert*innen und ihre Projekte, filtern relevante Inhalte aus der Vielzahl der täglichen Meldungen heraus und fassen dir einmal im Monat die wichtigsten Neuigkeiten im Kontext von KI und Kreativwirtschaft zusammen.
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Das Erfolgsformat geht in die nächste Runde! Am 10. Oktober 2024 ab 17 Uhr geben sieben Expert*innen Impulse zu AI-Themen im Kontext der Creative Industries - inmitten von Kunstwerken des Ars Electronica Centers in Linz. Das Team von Muto sorgt mit einem siebengängigen Dinner für kulinarische Highlights. Danach lassen wir den Abend mit Drinks und DJ ausklingen.
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Die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) stellt nicht nur das traditionelle Urheber*innenrecht vor neue Herausforderungen. Anwender*innen aus der Kreativwirtschaft, wie Fotograf*innen, Designer*innen, Agenturen und Marketing-Profis, müssen sich mit neuen Rechtsfragen auseinandersetzen, um Risiken zu minimieren und kreativ erfolgreich zu sein.
Markus Gaderer, Rechtsanwalt und Experte für Urheber*innenrecht, und Jeannette Gorzala, Expertin für den europäischen Artificial Intelligence Act (AI Act), KI-Beraterin und Anwältin, haben eine erste Einordnung für die Kreativwirtschaft vorgenommen.
Allgemeiner Überblick zu AI & Copyright
Ein grundlegendes Verständnis des Urheber*innenrechts ist essenziell. Markus Gaderer erklärt:
Nur menschliche Schöpfungen sind urheber*innenrechtlich geschützt. Der Einsatz von KI in der Erstellung solcher Werke wirft jedoch komplexe rechtliche Fragen auf.
Das Urheber*innenrecht schützt Werke, die durch eine eigentümliche geistige Schöpfung entstehen. Dies umfasst Texte, Bilder, Musik und andere kreative Arbeiten. Für den Schutz ist es entscheidend, dass das Werk eine bestimmte Originalität und Kreativität aufweist, sich vom Alltäglichen, Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten abhebt.
Beispiel: Ein bekanntes Beispiel ist das Affen-Selfie, bei dem der Affe selber den Auslöser drückte. Da das Foto nicht von einem Menschen gemacht wurde, genießt es keinen urheberrechtlichen Schutz. Dies verdeutlicht die Schwierigkeit, KI-generierte Werke unter das bestehende Urheberrecht zu fassen. Mehr dazu: Monkey selfie copyright dispute
Mit dem Aufkommen von KI-Systemen wie DALL-E, Midjourney und anderen, die in der Lage sind, beeindruckende Bilder, Texte und Musik zu generieren, stellt sich die Frage: Wem gehören diese Inhalte? Diese KI-Tools werden oft mit riesigen Mengen an Daten trainiert, die urheber+innenrechtlich geschützt sein könnten. Dies führt zu weiteren rechtlichen und ethischen Herausforderungen.
Jeannette Gorzala, Expertin für den europäischen Artificial Intelligence Act (AI Act) und künstliche Intelligenz führt aus, dass zusätzlich zu Fragen des Copyrights auch Transparenz- und Kennzeichnungspflichten im AI Act bei der kreativen Nutzung von KI zu beachten sind. Zudem sind ergänzend immer Fragen des Immaterialgüterschutzes, Datenschutzes und Haftungs- und Verpflichtungsfragen mit abzuklären, um hohe Verwaltungsstrafen und Schadensersatzforderungen zu vermeiden.
Nutzung und Kennzeichnung von AI-generierten Inhalten
Eine wichtige Frage ist, ob und wie AI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden müssen. Jeannette Gorzala betont die Bedeutung der Transparenzpflichten des EU AI Acts:
„Die Transparenzpflichten sind wichtig, um Vertrauen in KI-Systeme zu schaffen.“
Der AI Act sieht die verpflichtende Kennzeichnung bestimmter KI-generierter oder KI-bearbeiteter Text-, Bild-, Audio- und Videoinhalte vor. Die korrekte Umsetzung von Kennzeichnungspflichten beugt jedoch nicht anderen Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Datenschutz, Persönlichkeitsrechten oder der Verwendung bzw. Verletzung der Immaterialgüterrechte Dritter vor.
Beispiel: Deep Fakes sind ein besonders heikles Thema. 2023 wurden fast 100.000 Deep Fake-Videos gemeldet, was einem Anstieg von 550% seit 2019 entspricht. Mehr dazu: State of Deepfakes
.Synthetischer Content ist mittlerweile kaum von nicht mittels KI erstellten oder bearbeiteten Inhalten zu unterscheiden. Diese täuschend echten Inhalte können für verschiedene Zwecke erstellt werden, von harmlosen Späßen bis hin zu betrügerischen Absichten. Der AI Act erfordert eine deutliche Kennzeichnung von Deep Fakes, um Irreführungen vorzubeugen, während kreative Freiheiten nichtsdestotrotz erhalten werden. Hier gibt es Anpassungen der Art und Weise, wie gekennzeichnet werden muss.
Darüber hinaus muss bei der Nutzung von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren, klar gemacht werden, dass es sich um eine Interaktion mit einer Maschine handelt. Dies betrifft insbesondere Chatbots und virtuelle Assistenten. Gorzala erläutert, warum dies erforderlich ist:
„Menschlich wirkende KI-Avatare, vom virtuellen Lehrassistent*innen bis hin zu virtuellen Partner*innen, sind ein großer Trend und die Vermengung von künstlichen Avataren und Menschen birgt auch Gefahren.”
Beispiel: Eine virtuelle Influencerin wie etwa Lil Miquela, die von der Firma Brud erstellt wurde und über Millionen von Followers auf Instagram und TikTok verfügt, muss klar als AI-generierter Charakter gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung hilft den Nutzer*innen zu verstehen, dass sie mit einer künstlichen Entität interagieren, was insbesondere im Kontext von Werbung und Influencer-Marketing von Bedeutung ist. Lil Miquela auf Instagram
Haftungsfragen bei KI-generierten Inhalten
Ein zentrales Thema ist die Haftung, wenn KI-Systeme fehlerhaft sind. Gaderer erläutert, dass im Falle eines Schadens durch einen KI-generierten Inhalt die Haftungsfrage komplex ist und von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die Art des Schadens und die genutzte Technologie. Gorzala ergänzt, dass der EU AI Act Hersteller*innen und Betreiber*innen von KI-Systemen bestimmte Verpflichtungen auferlegt, die erfüllt werden müssen, um Risiken zu minimieren.
Bei der Verwendung personenbezogener Daten zum Training von KI-Modellen gibt es ebenfalls rechtliche Einschränkungen, insbesondere durch den Datenschutz. Ebenso kann es Verwendungseinschränkungen bei nicht-personenbezogenen Daten geben, die im Einzelfall abzuklären sind. Gorzala mahnt, hier genau zu prüfen, da es mittlerweile auch eine erste Beschwerde wegen möglicher Datenschutzverletzungen in Österreich gibt und verweist auf die Klagewelle in den USA im Zusammenhang mit insbesondere generativen KI-Systemen. Dies zeigt die Notwendigkeit, sich mit den rechtlichen Aspekten auseinanderzusetzen, um Rechtsverletzungen zu vermeiden.
Tipp: Bekannte Fälle umfassen Klagen gegen OpenAI und Microsoft wegen Verstößen gegen Urheber*innenrechtsgesetze und unlauterem Wettbewerb. Gaderer erwähnt in diesem Zusammenhang die Datenbank der George Washington University mit teils bereits entschiedenen Fällen zu KI, insbesondere zu Copyrightfragen. Mehr dazu hier: AI Litigation Database
Urheber*innenrechtlicher Schutz von KI-generierten Inhalten
Die Frage, wem die Rechte an KI-generierten Inhalten gehören, ist komplex. Markus Gaderer erklärt, dass eine geistige Schöpfung vorliegen muss, die auf menschlicher Kreativität basiert, um urheber*innenrechtlichen Schutz zu genießen. Dies stellt besonders in hybriden Arbeiten, wie Fotos von Personen in Kombination mit KI-generierten Hintergründen, eine Herausforderung dar. Der menschliche Input muss signifikant sein, damit Urheber*innenrechte entstehen können.
Beispiel: Wenn ein*e Designer*in ein KI-generiertes Bild als Grundlage für eine Illustration verwendet, muss der menschliche Beitrag zur finalen Schöpfung klar erkennbar und bedeutend sein, damit urheber*innenrechtlicher Schutz beansprucht werden kann.
Eine häufig gestellte Frage betrifft die Nutzung von KI-generierten Bildern als Vorlagen für Grafiken, Illustrationen und andere kreative Werke. Gaderer betont, dass der menschliche Einfluss auf das Endprodukt entscheidend ist:
„Ein reiner KI-Output, der ohne signifikante menschliche Bearbeitung verwendet wird, genießt keinen urheberrechtlichen Schutz, da der notwendige menschliche Schöpfungsbeitrag fehlt.“
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Schutz von Persönlichkeitsrechten, insbesondere wenn KI-generierte Inhalte reale Personen darstellen oder imitieren. Es gibt rechtliche Einschränkungen, die sicherstellen, dass das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt wird, wenn beispielsweise das Bild einer Person ohne deren Zustimmung verwendet wird. Dies gilt auch für Stimmen, die durch KI nachgebildet werden.
Beispiel: Ein Fall, bei dem ein KI-generiertes Bild einer realen Person sehr ähnlich sah, führte zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person wurde verletzt, da das Bild ohne Zustimmung verwendet wurde.
KI in der Kreativwirtschaft wirft neue Fragen auf, die es noch zu klären gilt. Bis dahin müssen Anwender*innen sicherstellen, dass sie die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten und sich über mögliche rechtliche Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
Sensible Themen und Einschränkungen bei AI-generierten Bildern
Jeannette Gorzala betont, dass auch AI-generierte Inhalte den ethischen Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen folgen müssen, die für traditionelle Medien gelten. Das bedeutet, dass Inhalte, die für sensible Themen verwendet werden, besonders sorgfältig geprüft werden sollten, um sicherzustellen, dass sie nicht missbräuchlich oder unethisch eingesetzt werden. Hier ist es ratsam, interne Richtlinien zu entwickeln, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Bilder rechtlichen und ethischen Standards entspricht.
Praktische Ansätze und Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften
Unternehmen sollten ihre Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) überprüfen, um die Nutzung von generativen KI-Tools abzubilden und sich vor Haftung gegenüber Kund*innen abzusichern. Gorzala rät Unternehmen, dies bereits jetzt zu tun, da dies unabhängig vom AI Act ist und Unternehmen sonst in ein großes Ausmaß an unbekannten Risiken laufen. Weiter betont sie die Notwendigkeit, klare Richtlinien und Prozesse im Umgang mit generativer KI zu entwickeln und Mitarbeiter*innen entsprechend zu schulen. Ein strukturierter Umgang mit generativer KI schützt nicht nur vor Risiken, sondern stärkt Kund*innen-Vertrauen und Credibility am Markt.
Praktische Tipps für Anwender*innen aus der Kreativwirtschaft
Verträge und AGBs überprüfen: Es ist wichtig, sicherzustellen, dass eigene Verträge und AGBs die Nutzung von KI-Tools abbilden, um Risiken zu vermeiden und Haftungsfällen vorzubeugen. Ebenfalls ist auf die Konditionen der einzelnen KI-Tools zu achten. Rechtliche Beratung kann helfen, komplexe Vertragsklauseln zu verstehen und Fallstricke zu vermeiden.
Transparenzpflichten beachten: Der AI Act sieht die Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte vor. Dies gilt für Bilder, Videos, Texte und Audioinhalte. Es ist wichtig, diese Transparenzpflichten entsprechend des Use Cases der Inhalte korrekt umzusetzen und so rechtskonform zu arbeiten, Missverständnissen vorzubeugen und Vertrauen von Kunden zu stärken.
Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Es empfiehlt sich, Rechtsanwält*innen zu konsultieren, die auf Urheber*innenrecht und AI-Recht spezialisiert sind, um rechtliche Risiken zu minimieren. Dies ist besonders wichtig bei großem Umfang der Nutzung von KI-Tools oder der Entwicklung eigener KI-Modelle.
Sensible Themen berücksichtigen: Einschränkungen bei der Nutzung von AI-generierten Inhalten für sensible Themen sollten beachtet werden. Nutzungsbedingungen der Bildagenturen und AI-Tools sollten sorgfältig geprüft werden, um Missbrauch zu verhindern. Interne Richtlinien für den Umgang mit sensiblen Themen können helfen, rechtliche und ethische Standards einzuhalten.
Updates zum EU AI Act verfolgen: Es ist wichtig, über die aktuellen Entwicklungen und Implementierungsphasen des EU AI Acts informiert zu bleiben. Regelmäßige Schulungen und Workshops können helfen, auf dem neuesten Stand zu bleiben und Prozesse entsprechend anzupassen. Ressourcen wie Webinare, Fachartikel und rechtliche Updates sind nützlich, um sich kontinuierlich weiterzubilden.
Ethische Erwägungen einbeziehen: Neben rechtlichen Anforderungen sollten auch ethische Überlegungen eine Rolle spielen. Verantwortungsbewusste und respektvolle Nutzung von KI ist entscheidend, besonders bei Inhalten, die sensible oder umstrittene Themen behandeln. Ein Ethikbeirat oder externe Beratung kann helfen, ethische Standards zu wahren.
Technische Lösungen implementieren: Technische Tools und Lösungen können die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen erleichtern. Dazu gehören die Implementierung von Watermarking-Technologien zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten und die Nutzung von Datenschutz- und Compliance-Software, um alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Interne Schulungen und Sensibilisierung: Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter*innen sind wichtig, um nicht nur das Bewusstsein für rechtliche und ethische Anforderungen im Umgang mit KI zu schärfen, sondern auch unkontrollierte Risiken abzuwenden. Sensibilisierung für die Bedeutung von Transparenz, Urheber*innenrecht und ethischen Standards fördert eine verantwortungsvolle Nutzung von KI in der Organisation.
Risikomanagement und Haftungsbegrenzung: Strategien zum Risikomanagement und zur Haftungsbegrenzung sollten entwickelt werden. Dazu gehört die Erstellung von Notfallplänen für rechtliche Auseinandersetzungen und die Implementierung von Haftungsausschlüssen und Schadensbegrenzungsklauseln in Verträgen.
Kollaboration und Austausch: Vernetzung mit anderen Akteur*innen in der Kreativwirtschaft ist hilfreich, um Best Practices und Erfahrungen im Umgang mit KI auszutauschen. Die Teilnahme an Branchenveranstaltungen, Konferenzen und Diskussionsforen kann wertvolle Einblicke und praktische Tipps liefern, um Prozesse zu verbessern und rechtliche Risiken zu minimieren.
Markus Gaderer ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Haslinger/Nagele in Linz. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Immaterialgüterrecht (Marken, Muster, Patente, Urheberrecht uvm.), sowie dem Wettbewerbs- und Datenschutzrecht. Er ist Mitautor mehrerer Kommentare in seinen Fachbereichen; so wirkte er insbesondere an Publikationen zum Markenrecht, Urheberrecht und zum Kartellrecht mit. Zudem hält Markus Gaderer laufend Vorträge zu diesen Themen. https://www.haslinger-nagele.com/
Jeannette Gorzala ist Expertin für den EU AI Act an der Schnittstelle von Wirtschaft, Recht und Technik. Sie ist Gründerin der Kanzlei go_legal sowie der KI-Ausbildungsplattform Act.AI.Now, die Unternehmen bei der Umsetzung des AI Acts und KI Governance unterstützt. Jeannette hat umfangreiche Erfahrungen mit der Implementierung des AI Acts in der Kreativindustrie über alle Medienformen hinweg. Als stellvertretende Vorsitzende des KI-Beirats der österreichischen Bundesregierung, Vizepräsidenten des European AI Forums und Chief Policy Officer von AI Austria ist sie eine der bekanntesten Köpfe des europäischen KI-Ökosystems. https://www.jeannette-gorzala.com
Markus Gaderer und Jeannette Gorzala waren im Rahmen des Talks „AI & Urheber*innen-Recht“ am 30 April 2024 zu Gast.
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Vernetzung und Kooperation, Weiterbildung und Wissenstransfer
Wir haben uns mit Expert*innen aus verschiedenen Bereichen über die wesentlichen Fragen rund um Purpose ausgetauscht und diskutiert, warum es entscheidend ist, Purpose klar zu kommunizieren.
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Die neue Serie "Member Stories" stellt Creative Region Members vor und zeigt Werdegänge und die Vielseitigkeit von Kreativarbeit. Wir beleuchten Prozesse und Projekte, die über das "Schönermachen von Dingen" weit hinaus gehen. Weil Gestaltung mehr ist als Ästhetik und Farbwahl, weil Kreative Lösungen mit Mehrwert erschaffen.
Ein starkes Portfolio ist entscheidend für kreative Berufseinsteiger*innen, die sich in der Branche behaupten möchten. Beim Portfolio-Talk am 17. Oktober mit Kira Saskia Schinko und Bernhard Buchegger wurden wertvolle Impulse gegeben, um dein Portfolio gezielt weiterzuentwickeln. Hier sind fünf Tipps, die dir helfen werden, dein Portfolio auf den Punkt zu bringen und eine professionelle Visitenkarte zu gestalten:
Kreative müssen sich anpassen, um den Anforderungen der neuen AI-gestützten Arbeitswelt gerecht zu werden. Welche Fähigkeiten werden in Zukunft gefragt sein, um im kreativen Bereich erfolgreich zu bleiben? Cees Dingler, Gründer & Creative Director von Capitola Amsterdam, gab in seinem Impulstalk bei “AI m[eats] creativity?” Einblicke in die wichtigsten Kompetenzen, die zukünftig unerlässlich sein werden.
AI, Innovation und Transformation, Vernetzung und Kooperation, Weiterbildung und Wissenstransfer
Bei “AI m[eats] creativity?” diskutierten am 10. Oktober über 100 Teilnehmerinnen im Ausstellungsbereich des Ars Electronica Centers, wie Künstliche Intelligenz die Kreativwirtschaft und die moderne Arbeitswelt prägt.
Im Rahmen des grenzüberschreitenden Projekts KreATivita&InovaCZe zwischen Oberösterreich und Südböhmen laden wir am 21.11. zu Keynotes und Matchmaking ein.
Mittlerweile sind 120 Personen Creative Region Member und somit „part of the WE“. Mit der Membership, die es seit 2022 gibt, machen wir das seit 13 Jahren gewachsene Creative Region Netzwerk nicht nur greifbarer, sondern machen es auch Newbies einfacher, ein Teil davon zu sein. Denn ein starkes Netzwerk bringt viele Vorteile: Mit Networking Events für Member bieten wir regelmäßig eine Plattform zum Ideen austauschen, im Kontakt bleiben und neu kennenlernen und sorgen für eine offene Atmosphäre im gewohnten Creative Region Vibe. Auch dieses Mal beim not another get together ist der Name Programm – mit Networking that doesn`t suck, versprochen! Also freu dich auf Punsch, Snacks und nette Leute in der Cafeteria Frédéric. Achtung, begrenzte Ticketanzahl! Nächster Member Event: New Year`s Brunch Anfang 2024 Hard Facts Wo: Cafeteria Frédéric, Hauptplatz 6, 4020 Linz Wann: 28. November 2024, ab 17.00 Uhr Die Teilnahme ist kostenlos für Member der Creative Region, bitte melde dich via Gratis Ticket HIER an. Du bist noch kein Member? Dann schnuppere gern mal rein und melde dich bei kathrin@creativeregion.org HIER findest du alle Infos zur Membership Impressionen der Member Events 2024: